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Sichere Signaturen

Was ist eIDAS?

Was ist eIDAS?

Die Abkürzung eIDAS steht für „electronic IDentification, Authentication and trust Services“. Die unter diesem Namen bekannte EU-Verordnung Nr. 910/2014 regelt den Umgang mit elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die eIDAS-Verordnung definiert EU-weite Standards für die elektronische Identifizierung (eID) sowie für elektronische Signaturen, Zeitstempel, Siegel und andere Authentifizierungsnachweise, die elektronischen Transaktionen die gleiche Rechtsgültigkeit verleihen wie Papierdokumente. Die eIDAS-Verordnung ist seit dem 1. Juli 2016 EU-weit in Kraft. Die darin geregelten Vertrauensdienste umfassen unter anderem:

  • Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen juristischer und natürlicher Personen
  • Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Siegel juristischer Personen
  • Elektronische Identifizierung (eID) – derzeit nicht im Angebot von ÃÛÌÒTV
  • Qualifizierter Zeitstempel
  • Qualifizierte Website-Zertifikate (QWAC)
  • Elektronische Einschreib- und Zustelldienste – derzeit nicht im Angebot von ÃÛÌÒTV
  • Validierungsdienste – derzeit nicht im Angebot von ÃÛÌÒTV

ÃÛÌÒTV ist über seine Tochtergesellschaft QuoVadis in Belgien und den Niederlanden vertreten, in Europa als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) anerkannt und in der aufgeführt. Unsere Lösung ÃÛÌÒTV® Document Trust Manager unterstützt einige der oben genannten Dienste.

Was ist ZertES?

ZertES ist das am 19. Dezember 2003 verabschiedete Schweizer Bundesgesetz, das die Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Signaturzertifikaten durch Vertrauensdiensteanbieter regelt. ZertES definiert eine ähnliche Hierarchie der Sicherheitsstandards wie die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Das höchste Sicherheitsniveau bietet die qualifizierte elektronische Signatur, die damit der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist.

ÃÛÌÒTV ist in der Schweiz durch die Tochtergesellschaft QuoVadis vertreten und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) anerkannt. Unsere Lösung ÃÛÌÒTV Document Trust Manager erfüllt alle Anforderungen gemäss ZertES.

Welche Rechtsvorschriften gelten in einzelnen europäischen Ländern?

Für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste sind die folgenden gesetzlichen Bestimmungen maßgebend:

  • EU-Mitgliedstaaten: eIDAS
  • Schweiz: ZertES
  • Vereinigtes Königreich: UK eIDAS Regulations. Dieses Gesetz basiert auf der eIDAS-Verordnung der EU und wurde an die Gegebenheiten in Großbritannien angepasst. Obwohl qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter aus der EU durch die UK eIDAS Regulations in Großbritannien anerkannt werden, gibt es kein Gegenabkommen, das die Anerkennung britischer qualifizierter Anbieter in der EU garantiert.

Warum ist Europa Vorreiter bei sicheren elektronischen Signaturen?

Mit der eIDAS-Verordnung hat die Europäische Union die Grundlage und einen klaren Rechtsrahmen für Bürger, Unternehmen und µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô geschaffen, um einfache und sichere Online-Aktivitäten und elektronische Transaktionen zu ermöglichen. eIDAS ist zudem eine wichtige Voraussetzung für sichere grenzüberschreitende Transaktionen – ein erklärtes Ziel der Europäischen Union.