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Öffentliches Vertrauen und Zertifikate
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Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass die Begriffe "„elektronische Signatur“" und "„digitale Signatur“" häufig synonym verwendet werden, obwohl sie nicht dasselbe bezeichnen. Eine digitale Signatur ist immer elektronisch, aber eine elektronische Signatur muss nicht digital sein.
Eine digitale Signatur basiert auf einem Verschlüsselungsverfahren, wodurch das Dokument zusätzlich geschützt wird und seine Integrität gewährleistet werden kann. Die Signatur ist im Grunde ein Code, der an die Nachricht oder das Dokument angehängt wird, um Manipulationen während der Übertragung vom Sender zum Empfänger zu verhindern. Die digitale Signatur ist de facto die digitale Version der handschriftlichen Unterschrift und bietet ein höheres Maß an Sicherheit. In vielen europäischen Ländern ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Im Gegensatz dazu kann eine elektronische Signatur einfach eine eingescannte Unterschrift sein, die in ein Word- oder PDF-Dokument eingefügt wird. Sogar die E-Mail-Signatur gilt als elektronische Signatur. In Europa basiert die elektronische Signatur oder E-Signatur auf kryptografischen Verfahren, die strengen regulatorischen Vorschriften wie der eIDAS-Verordnung der EU oder dem Schweizer Bundesgesetz ZertES unterliegen. Damit wird sichergestellt, dass die Signatur vertrauenswürdig, sicher und überprüfbar ist.
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